Gebirge, Hochebenen, Fjorde – Norwegen ist ein natürliches Land, das mit seinen Reize und seinem Charme Besucher in seinen Bann schlägt. Nicht nur Skandinavien-Liebhaber kommen im hohen Norden auf ihre Kosten und mit nur wenigen Einreisebestimmungen wird ein Norwegen-Urlaub leicht gemacht.
Norwegen ist ein vielfältiges Land in Nordeuropa, das unvergessliche Naturerlebnisse in den Bergen ebenso wie an der Nordsee bietet. Zwischen den Großstädten Oslo, Bergen, Trondheim, Stavanger, Fredrikstad und Sarpsborg lässt sich das skandinavische Land aus allen Perspektiven genießen – und deutsche Urlauber müssen sich dabei keine großen Sorgen um die Einreisebestimmungen nach Norwegen machen. Dafür sollten allerdings die Regelungen zur Einfuhr am Zoll beachtet werden.
Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder
Für Einreisende aus Deutschland gibt es nur sehr wenige Einschränkungen. Alleine bei der Wahl der mitzuführenden Ausweispapier ist man zwischen Reisepass und Personalausweis, beides auch in den vorläufigen Formen, offen. Es kann allerdings vorkommen, das Banken und Behörden den Personalausweis nicht anerkennen – sollte man also einen längeren Aufenthalt planen, bei dem man sich auch mit der Verwaltung in Norwegen beschäftigen muss, sollte man auf den Reisepass zurückgreifen. Für Kinder gilt der Kinderreisepass, unter 16 Jahren mit Foto.
Ebenso benötigt man eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn man länger als drei Monate in Norwegen bleibt. Das auswärtige Amt empfiehlt, diese zwei Wochen nach der Ankunft bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu beantragen. Sollte man von Norwegen nach Russland weiterreisen, so benötigt man ein Visum, das bei der russischen Auslandsvertretung beantragt werden kann.
Zollbestimmung von Norwegen bei der Einfuhr
Schwerwiegender als die Einreisebestimmungen nach Norwegen sind jedoch die Zollbestimmungen: Wer Tabak oder Alkohol ins Land einführt, muss sich an die streng geregelten Mengen halten. Für Rauchware gelten 200 Zigaretten oder 250 Gramm anderer Tabakerzeugnisse, und 200 Blatt Zigarettenpapier, während es bei alkoholischen Getränken mehrere Kombinationsmöglichkeiten gibt, die sich nach Litern und Volumenprozent richten. Bereits die kleinste Überschreitung der Einfuhrmengen wird mit harten Strafen belegt. Gleiches gilt auch für das Mitführen von Betäubungsmitteln, das zu Haftstrafen und Einreiseverbot führen kann.
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